Gedanken zum Honorar

  1. KOSTENSICHERHEIT  vs  ANGEMESSENHEIT

    Eine Abrechnung nach Zeitaufwand gibt dem Mandanten keine Kostensicherheit. Er kann nur darauf vertrauen, dass der Berater

    - zügig arbeitet,

    - Verzögerungen vermeidet (anders: in Abstimmung/im Interesse des Mandanten),

    - das anwendbare Recht kennt (abrechenbare Zeit nur bei Spezial-Recherchen),

    - ehrlich ist bei der Erfassung der abrechenbaren Zeit.

    Der Berater wird in der Regel keine Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Zeit machen können, bevor er in das Mandat eingestiegen ist. Auch danach ist es schwer, den weiteren Verlauf zu prognostizieren, weil dieser von vielen Imponderabilien abhängig ist, wie zum Beispiel:

    - Taktische Spiele der Gegenseite,

    - Informationsbedarf des Mandanten,

    - Neue rechtliche und/oder tatsächliche Entwicklungen,

    - Beraterwechsel auf der Gegenseite,

    - Auftauchen neuer „Mitspieler“.

    Ein vorsichtiger Berater wird den schlimmsten Fall unterstellen, wenn er eine Kostenschätzung abzugeben hat. Dies deckt sich nie mit dem Optimismus des Mandanten oder seiner Bereitschaft, in eine so zustande kommende Honorar-Vereinbarung (die realistisch oder aber zu hoch sein kann) einzuwilligen.

  2. LÖSUNGS-MÖGLICHKEITEN

    1. Abrechnung auf Zeitbasis
      Der Berater führt genaue Zeit-Aufzeichnungen (Tag, Tätigkeit, Zeit in Std-Bruchteilen) und stellt diese dem Mandanten monatlich zusammen mit der Honorar-Rechnung zur Verfügung. So kann der Mandant zeitnah nachvollziehen und an Hand der eigenen Akten prüfen, was der Berater in welcher Zeit erledigt hat.
    2. Abrechnung auf Zeitbasis mit Deckelung
      Wie oben; der Berater deckelt sein Honorar zunächst auf einen bestimmten Höchstbetrag. Ist dieser verbraucht, sind die Parteien gezwungen, das weitere Vorgehen auch honorarmäßig neu zu besprechen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mandant eine gute Vorstellung von Schnelligkeit und Nachvollziehbarkeit der Arbeit des Beraters.
    3. Einstieg auf Zeitbasis + Pauschal-Honorar nach einiger Zeit
      Im Prinzip wie 2.2; die Parteien einigen sich auf eine pauschale Honorierung des Beraters, die einen genau definierten Leistungs-Katalog zum Inhalt haben muss.

     

  3. PRAXIS

    Ich habe Hunderte Mandate nach 2.1 abgewickelt; es kommt praktisch nicht vor, dass Mandanten damit unzufrieden sind, auch weil ich sie über alle Schritte meiner Arbeit durch Kopien etc. laufend informiert halte. Der Mandant hat damit eine Akte, die meine eigene weitgehend dupliziert.

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